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Veranstaltungsregeln
Kampfregeln Veranstaltungsregeln

 

Regeln für Veranstaltungen

Regeln für Veranstaltungen

§1 Allgemeines

  1. Illegale Drogen sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
  2. Alle Gruppen übernehmen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Mitglieder und Gäste.
  3. Alle Mitglieder und Gäste der Gruppen sind verpflichtet, sich jederzeit an die Verhaltensregeln zu halten.
  4. Zelte werden nicht ohne Einladung betreten; Ausrüstung, Gewandung und Waffen werden ohne ausdrückliche Erlaubnis des Besitzers nicht angefasst.
  5. Unflätige Ausdrucksweise ist in der Öffentlichkeit verboten.
  6. Waffen und Rüstzeug dürfen in öffentlich zugänglichem Gelände niemals unbeaufsichtigt bleiben. Die Eigentümer der Waffen tragen jederzeit die Verantwortung für ihre Waffen.
  7. Zu allen ZDS-Veranstaltungen sind nur geladene Teilnehmer zugelassen; die Teilnehmer brauchen nicht Mitglied in ZDS zu sein, müssen aber vor ihrer Teilnahme zustimmen, die Regeln der ZDS zu befolgen. Zur Deckung der Versicherungskosten kann von Nicht-Mitgliedern eine geringfügige Gebühr erhoben werden.
  8. Alle Gruppenmitglieder müssen ihren Abfall verantwortungsvoll entsorgen, indem sie entweder die dafür bei der Veranstaltung bereitgestellten Behälter benutzen oder ihren Abfall hinterher mitnehmen.

§2 Kampfplatz

  1. Kampfplätze für öffentlichen Schaukampf müssen auf allen öffentlich zugänglichen Seiten mit 2 jeweils 2 Meter voneinander entfernten Barrieren abgesperrt werden. Damit wird ein „Niemandsland“ zwischen Kampfplatz und Zuschauerbereich geschaffen, in welchem kein Kampf stattfinden sollte. Für Krankenwagen und Feuerwehr sollte ein freier Zufahrtsweg bestimmt und abgesperrt werden, um einen leichten Zugang zum oder vom Kampfplatz zu ermöglichen. Während des Kampfes sollten zwischen den Absperrungen und innerhalb der Kampfarena keine Zuschauer zugelassen werden.
  2. Alle Kampfplätze müssen auf ihre Sicherheit überprüft werden. Sie sollten auf flachem, ebenem Boden angelegt sein. Wenn der Boden vor einem Gefecht feucht ist, sollte den Kämpfern die Option eingeräumt werden, moderne Stiefel mit hochwertigen, rutschfesten Sohlen zu tragen.
  3. Ausreichende Wasservorräte auf dem Kampfplatz sind eine Grundvoraussetzung. Jede Gruppe wird gebeten, dafür zu sorgen, dass während des Gefechts Wasserträger zur Verfügung stehen, um die Kämpfer mit Trinkwasser zu versorgen.
  4. Alle Gefechte müssen hinreichend beaufsichtigt werden. Jede Gruppe wird gebeten, Marschälle zu stellen, die das Gefecht beaufsichtigen.
  5. Die Kämpfer müssen sicherstellen, dass sie ausreichende Polsterung und Schutz für ihre persönliche Sicherheit tragen. Die ZDS übernimmt keine Verantwortung und akzeptiert keine Beschwerden von Einzelpersonen oder Gruppen, die keine angemessene Schutzkleidung tragen und in Folge dessen Verletzungen erleiden.

§3 Marschälle

  1. Alle Waffen müssen von einem Marschall überprüft und genehmigt werden, bevor sie auf dem Feld getragen werden.
  2. Die Marschälle müssen die Gewandung, die von den das Kampfgebiet betretenden Mitgliedern getragen wird, als annehmbar beurteilen. Mitglieder, die aus 4 bis 6 Metern Entfernung für die Epoche authentisch gekleidet erscheinen, werden für einen akzeptabler Standard gehalten, obwohl ein höherer Standard auf jeden Fall als geeignet gefördert wird. Moderne Kleidung wie z.B. T-Shirts, Jeans und Sportschuhe sollten bei niemandem, der das Kampfgebiet betritt, sichtbar sein.

§4 Erste Hilfe

  1. Für große Veranstaltungen sollte professionelle Erste Hilfe (z.B. Rotes Kreuz/Johanniter) organisiert werden.
  2. Jede Mitgliedergruppe sollte ihren Erste-Hilfe-Kasten mitbringen und ihr Sanitäter sollte sich damit an einer zentralen Stelle registrieren lassen.
  3. Es wird empfohlen, dass die Mitgliedergruppen über den Gesundheitszustand ihrer Mitglieder informiert sind und für die speziellen Bedürfnisse, wie z.B. von Asthmatikern oder Diabetikern, Medizin in den Erste-Hilfe-Kästen mitführen.
  4. Außerdem sollte jeder Kasten Bolzenschneider enthalten, um Rüstungen oder Kettenpanzer rasch öffnen zu können, sowie ein gebogenes Messer mit einziehbarer Klinge, um schnell Leder zu durchtrennen.

§5 Empfehlungen

  1. Campingmöglichkeiten sollten für die teilnehmenden Gruppen zur Verfügung stehen, einschließlich Toiletten und Wasserversorgung. Idealerweise sollten diese eine Zone für nicht-authentisches Camping einschließen. Jedwede weiteren Campingvorschriften wie z.B. Leinenzwang für Hunde oder bezüglich Lagerfeuer sollten den teilnehmenden Gruppen im Voraus mitgeteilt werden.

Stand 06.10.2008

 

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