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Regeln für Veranstaltungen
Regeln für Veranstaltungen
§1 Allgemeines
- Illegale Drogen sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
- Alle Gruppen übernehmen die Verantwortung für das Verhalten ihrer
Mitglieder und Gäste.
- Alle Mitglieder und Gäste der Gruppen sind verpflichtet, sich jederzeit
an die Verhaltensregeln zu halten.
- Zelte werden nicht ohne Einladung
betreten; Ausrüstung, Gewandung und Waffen werden ohne ausdrückliche
Erlaubnis des Besitzers nicht angefasst.
- Unflätige Ausdrucksweise ist in der Öffentlichkeit verboten.
- Waffen und Rüstzeug dürfen in öffentlich zugänglichem Gelände niemals
unbeaufsichtigt bleiben. Die Eigentümer der Waffen tragen jederzeit die
Verantwortung für ihre Waffen.
- Zu allen ZDS-Veranstaltungen sind nur geladene Teilnehmer zugelassen; die
Teilnehmer brauchen nicht Mitglied in ZDS zu sein, müssen aber vor ihrer
Teilnahme zustimmen, die Regeln der ZDS zu befolgen. Zur Deckung der
Versicherungskosten kann von Nicht-Mitgliedern eine geringfügige Gebühr
erhoben werden.
- Alle Gruppenmitglieder müssen ihren Abfall verantwortungsvoll entsorgen,
indem sie entweder die dafür bei der Veranstaltung bereitgestellten Behälter
benutzen oder ihren Abfall hinterher mitnehmen.
§2 Kampfplatz
- Kampfplätze für öffentlichen Schaukampf müssen auf allen öffentlich
zugänglichen Seiten mit 2 jeweils 2 Meter voneinander entfernten Barrieren
abgesperrt werden. Damit wird ein „Niemandsland“ zwischen Kampfplatz und
Zuschauerbereich geschaffen, in welchem kein Kampf stattfinden sollte. Für
Krankenwagen und Feuerwehr sollte ein freier Zufahrtsweg bestimmt und
abgesperrt werden, um einen leichten Zugang zum oder vom Kampfplatz zu ermöglichen.
Während des Kampfes sollten zwischen den Absperrungen und innerhalb der
Kampfarena keine Zuschauer zugelassen werden.
- Alle Kampfplätze müssen auf ihre Sicherheit überprüft werden. Sie
sollten auf flachem, ebenem Boden angelegt sein. Wenn der Boden vor einem
Gefecht feucht ist, sollte den Kämpfern die Option eingeräumt werden,
moderne Stiefel mit hochwertigen, rutschfesten Sohlen zu tragen.
- Ausreichende Wasservorräte auf dem Kampfplatz sind eine
Grundvoraussetzung. Jede Gruppe wird gebeten, dafür zu sorgen, dass während
des Gefechts Wasserträger zur Verfügung stehen, um die Kämpfer mit
Trinkwasser zu versorgen.
- Alle Gefechte müssen hinreichend beaufsichtigt werden. Jede Gruppe wird
gebeten, Marschälle zu stellen, die das Gefecht beaufsichtigen.
- Die Kämpfer müssen sicherstellen, dass sie ausreichende Polsterung und
Schutz für ihre persönliche Sicherheit tragen. Die ZDS übernimmt keine
Verantwortung und akzeptiert keine Beschwerden von Einzelpersonen oder
Gruppen, die keine angemessene Schutzkleidung tragen und in Folge dessen
Verletzungen erleiden.
§3 Marschälle
- Alle Waffen müssen von einem Marschall überprüft und genehmigt werden, bevor sie auf dem Feld getragen werden.
- Die Marschälle müssen die Gewandung, die von den das Kampfgebiet betretenden Mitgliedern getragen wird, als annehmbar beurteilen. Mitglieder, die aus 4 bis 6 Metern Entfernung für die Epoche authentisch gekleidet erscheinen, werden für einen akzeptabler Standard gehalten, obwohl ein höherer Standard auf jeden Fall als geeignet gefördert wird. Moderne Kleidung wie z.B. T-Shirts, Jeans und Sportschuhe sollten bei niemandem, der das Kampfgebiet betritt, sichtbar sein.
§4 Erste Hilfe
- Für große Veranstaltungen sollte professionelle Erste Hilfe (z.B. Rotes
Kreuz/Johanniter) organisiert werden.
- Jede Mitgliedergruppe sollte ihren
Erste-Hilfe-Kasten mitbringen und ihr Sanitäter sollte sich damit an einer
zentralen Stelle registrieren lassen.
- Es wird empfohlen, dass die
Mitgliedergruppen über den Gesundheitszustand ihrer Mitglieder informiert
sind und für die speziellen Bedürfnisse, wie z.B. von Asthmatikern oder
Diabetikern, Medizin in den Erste-Hilfe-Kästen mitführen.
- Außerdem sollte
jeder Kasten Bolzenschneider enthalten, um Rüstungen oder Kettenpanzer
rasch öffnen zu können, sowie ein gebogenes Messer mit einziehbarer
Klinge, um schnell Leder zu durchtrennen.
§5 Empfehlungen
- Campingmöglichkeiten sollten für die teilnehmenden Gruppen zur Verfügung
stehen, einschließlich Toiletten und Wasserversorgung. Idealerweise sollten
diese eine Zone für nicht-authentisches Camping einschließen. Jedwede
weiteren Campingvorschriften wie z.B. Leinenzwang für Hunde oder bezüglich
Lagerfeuer sollten den teilnehmenden Gruppen im Voraus mitgeteilt werden.
Stand
06.10.2008
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