Vorbemerkung

Nationale Vorschriften und Verordnungen für Veranstaltungen und Großveranstaltungen bleiben von den nachfolgenden Regeln unberührt und gelten vorrangig und umfassend.

§1 Kampfbereich

  1. Kampfbereiche für öffentliche Kampfvorführungen müssen auf allen öffentlich zugänglichen Seiten mit zwei jeweils mindestens 1,5 Meter voneinander entfernten Barrieren abgesperrt werden. Damit wird ein „Niemandsland“ zwischen Kampfbereich und Zuschauerbereich geschaffen, in welchem kein Kampf stattfinden darf.
  2. Für Krankenwagen und Feuerwehr sollte ein freier Zufahrtsweg bestimmt und abgesperrt werden, um einen leichten Zugang zum oder vom Kampfbereich zu ermöglichen. Während des Kampfes sind sowohl zwischen den Absperrungen als auch innerhalb des Kampfbereichs keine Zuschauer zugelassen.
  3. Alle Kampfbereiche müssen auf ihre Sicherheit überprüft werden. Sie sollten auf flachem, ebenem Boden angelegt sein. Wenn der Boden vor einem Gefecht feucht ist, sollte den Kämpfern die Option eingeräumt werden, moderne Stiefel mit hochwertigen, rutschfesten Sohlen zu tragen.
  4. Ausreichende Wasservorräte auf dem Kampfbereich sind eine Grundvoraussetzung. Jede Gruppe wird gebeten, dafür zu sorgen, dass während des Gefechts Wasserträger zur Verfügung stehen, um die Kämpfer mit ausreichend Trinkwasser zu versorgen.
  5. Bei Einsatz von Bogenschützen müssen auch die Wassterträger Helme tragen.
  6. Alle Gefechte müssen hinreichend beaufsichtigt werden. Jede Gruppen mit Schlachtteilnehmern wird gebeten, Marschälle zu stellen, die das Gefecht beaufsichtigen.

§3 Marschälle

  1. Sämtliche Waffen und Ausrüstungsteile müssen von einem Marschall überprüft und genehmigt werden, bevor der Kämpfer damit den Kampfbereich betritt.
  2. Die Marschälle müssen die Gewandung, die von den Kämpfern im Kampfbereich getragen wird, als angemessen genehmigen. Den Standard dafür gibt die Art des Events vor. Moderne Kleidung wie z.B. T-Shirts, Jeans und Sportschuhe sollten grundsätzlich bei niemandem, der den Kampfbereich betritt, sichtbar sein.

§4 Erste Hilfe

  1. Für große Veranstaltungen sollte professionelle Ersthelfer (z.B. Rotes Kreuz/Johanniter) organisiert werden.
  2. Es sollte sichergestellt sein, dass stets genügend Ersthelfer und Erste-Hilfe-Kästen am Kampfbereich bereit stehen. Idealer Weise sollte ein Ersthelfer mit entsprechender Qualifikation anwesend sein, der nicht aktiv an Kämpfen teilnimmt. Ersthelfer sollten sich grundsätzlich an einer zentralen Stelle registrieren lassen, unabhängig von deren aktiven Teilnahme an Kämpfen.
  3. Es wird empfohlen, dass jede teilnehmende Gruppe über den Gesundheitszustand ihrer Mitglieder informiert ist und für die speziellen Bedürfnisse, wie z.B. von Asthmatikern oder Diabetikern, Medizin in den Erste-Hilfe-Kästen mitführen.
  4. Es sollte jeder Erste-Hilfe-Kasten einen Bolzenschneider enthalten, um Rüstungen oder Kettenpanzer rasch öffnen zu können, sowie ein gebogenes Messer mit einziehbarer Klinge, um schnell Leder zu durchtrennen.

§5 Empfehlungen

  1. Campingmöglichkeiten sollten für die Teilnehmer zur Verfügung stehen. Idealerweise sollten diese eine Zone für nicht-authentisches Camping einschließen. Jedwede weiteren Campingvorschriften wie z.B. Leinenzwang für Hunde oder bezüglich Lagerfeuer sollten den Teilnehmern im Voraus mitgeteilt werden. Die Campingmöglichkeit muss Toiletten und eine Wasserversorgung besitzen.

Version 2.0
Stand 27.12.2013