Kampfregeln Stand 2.1 vom
16.06.2014 -> 2.2 vom 20.01.2019

Änderungen an §3

  • Zu §3, Abschnitt A, Punkt 1 wurde der umstrittene Passus mit der Ausnahme wieder gestrichen:
    Ausnahme: Falls die historische Darstellung einen entsprechenden Hand- bzw. Kopfschutz zwingend ausschließt, kann ohne Hand- bzw. Kopfschutz gekämpft werden (dies obliegt der Eigenverantwortung der Kämpfer). Es gilt dann ausschließlich Trefferzone C, Kopfschläge sind grundsätzlich verboten. Weiterhin besteht im konkreten Fall die Möglichkeit, dass ein begründeter Ausschluss vom Kampf durch den Marschall erfolgen kann.
  • Zu §3, Abschnitt C, Punkt 4 wurde der Zusatz der Erprobung gestrichen:
    Bei Einhandgeren gilt unter Vorbehalt (wird derzeit erprobt): Alle Stöße (Stiche) müssen innerhalb der Trefferzone B (Bild 2) liegen.
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