Kampfregeln Stand 1.0 vom 28.11.2008 -> 2.0 vom 21.01.2013

Es wurde der Abschnitt Vorbemerkung eingefügt.
  • Die Begriffe Gefechtsfeld und Kampfgebiet wurde global durch den Begriff Kampfbereich ersetzt, um einen Einheitlichen Begriff zu verwenden.
  • Änderungen an §1

    • §1, Punkt 3 wurde geändert:
      Alle Verletzungen müssen…. -> Alle Probleme/Verletzungen müssen einem Marschall gemeldet werden.
      Es ist möglich, dass es außer Verletzungen auch andere wichtige Dinge gibt, die einem Marschall gemeldet werden müsse, z.B. gefährlich kämpfende Gegner.

    Änderungen an §3

    • Unter §3, Abschnitt A, Punkt 1 wurde die Eigenverantwortung der Kämpfer eingefügt.
      Das ist deshalb geschehen, da kein Außenstehender kontrollieren kann, ob ein anderer Kämpfer mit einer (neuen) Waffe sicher umbgehen kann, sprich darin geübt ist.
    • Unter §3, Abschnitt B, Punkt 2 wurde die neu definiert, wie spitz eine Waffe sein darf.
      Die bisherige Definition Spitzen müssen stärker abgerundet sein als das stumpfe Ende eines Bleistifts wurde nach Beobachtungen in der Praxis speziell bei Stichen als zu spitz befunden.
    • Unter §3, Abschnitt B, Punkt 4 wurde die Bezeichnung jedwede chaotischen Systeme durch nicht kontrollierbare Waffen ersetzt. Ferner wurden Handfeuerwaffen aus diesem Punkt gestrichen.
      Handfeuerwaffen fallen nun unter den neuen Punkt 5 des Abschnitts.
    • Der §3, Abschnitt B, Punkt 5 wurde neu aufgenommen und befasst sich allgemein mit Feuerwaffen.
    • §3, Abschnitt B, Punkt 6 (vormals 5) wurde satzbaulich umgestellt.
      Hier sollte nichts verboten werden, sondern unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein.
    • Unter §3, Abschnitt C wurden viele Änderungen gemacht:
      • der Name des Abschnits geändert und heißt nun Trefferzonen / Waffengebrauch statt Trefferzone.
        Der Abschnitt beschrieb auch vorher schon mehrheitlich die Anwendung von unterschiedlichen Waffen, folgerichtig floss dieser Umstand in die Überschrift ein.
      • Unter Punkt 3 werden Kopfschläge nun explizit als Ausnahme deklariert.
        Das war in der vorherigen Fassung missverständlich formuliert.
      • Der ehemals schraffierte Kopfbereich in Trefferzone A ist nun wieder rot, damit sollte nun nicht mehr impliziert werden, dass der Kopf eine reguläre Trefferzone mit Einschränkungen ist.
      • Der bisherige Punkt 4 wurde geteilt.
        Es sollte hierdurch stärker herausgestellt werden, dass Stiche in Richtung Kopf absolut tabu sind. Außerdem wurden Stiche zuvor generell ausgeschlossen, was im Widerspruch zu Punkt 1 unter Stabwaffen / Stangenwaffen stand.
      • Unter dem neuen Punkt 5 werden Stiche mit dem Schwert nun explizit als Ausnahme deklariert.
      • Die Trefferzone B für Stiche mit dem Schwert wurde um die Oberschenkel erweitert.
      • Unter Schwert, Axt, Dolch, usw. wurden den Punkten 1 und 5 der Klammerzusatz nur nach Absprache und mit entsprechendem Schutz hinzugefügt.
        Diese Änderung ergab sich aus der zuvor erwähnten Ausnahmeregelung für Kopfschläge und Stiche.
      • Unter Stabwaffen / Stangenwaffen wurde in Punkt 2 der Gebrauch von Stangenwaffen weniger missverständlich formuliert.
      • Unter Stabwaffen / Stangenwaffen wurde Beiwaffen unter Punkt 3 und Einhandgere unter Punkt 4 neu aufgenommen.
    • In §3, Abschnitt D,Punkt 2 wurde die Definition von Treffern überarbeitet.
      Es kamen immer wieder Fragen zu Treffern auf, weil das vorherige Regelwerk hier sehr verklausuliert war. Hier wird nun der Wirkungstreffer neu und verständlicher definiert.
    • §3, Abschnitt D,Punkt 4 wurde geringfügig umformuliert.

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