Veranstaltungsregeln Stand 1.0 vom 06.10.2008 -> 2.0 vom 27.12.2013

Die Veranstaltungsregeln V1.0 stammen aus dem ursprünglichen Regelsatz von Roger Martin. Dabei wurde angenommen, ZDS würde eine Art von Verband werden, was aber in dieser Form nicht umgesetzt wurde. Die Änderungen wurden also nötig, da ZDS selbst keine Veranstaltungen ausrichtet, das bisherige Veranstaltungsregelwerk dies aber nicht wiederspiegelte. Ferner wurden einige Formulierungen an das Kampfregelwerk angepasst.

  • Es wurde der Abschnitt Vorbemerkung eingefügt.
    Das Regelwerk darf selbstverständlich geltende Bestimmungen nicht außer Kraft setzen. Darauf wird hier hingewiesen.
  • Die Begriffe Kampfplatz, Kampf-Arena und Kampfgebiet wurde global durch den Begriff Kampfbereich ersetzt, um einen einheitlichen Begriff zu verwenden, der auch so in den Kampfregeln zu finden ist.

Änderungen an §1

  • Der alte §1 Allgemeines wurde ersatzlos gestrichen.
    Teile dieses Paragraphen sind bereits in den Kampfregeln enthalten und wären redundant, andere Teile verstehen sich von selbst und müssen nicht explizit schriftlich Erwähnung finden.
  • §1 Punkt 1 wurde angepasst:
    • Der Abstand innerhalb der doppelten Absperrung wurde von 2 Meter auf 1,5 Meter verringert. Erfahrungsgemäß sind 2 Meter zu viel, speziell bei kleinen Kampfbereichen, jedoch muss ein Sicherheitsabstand zum Publikum wegen Ausholbewegungen auch mit längeren Waffen gewährleistet bleiben.
    • öffentlichen Schaukampf -> öffentliche Kampfvorführungen
  • §1 Punkt 2
    Formulierung und Terminologie wurde leicht angepasst, keine inhaltliche Änderung.
  • Es wurde ein neuer Punkt 5 zu §1 aufgenommen: „Bei Einsatz von Bogenschützen müssen auch die Wassterträger Helme tragen“ aufgenommen.
  • Der alte Punkt 6 wurde aus §1 gestrichen.
    ZDS ist kein Veranstalter. Zusätzlich war der Punkt bereits in den Kampfregeln enthalten und wäre redundant.
  • §1 Punkt 6 wurde angepasst:
    ZDS ist kein Veranstalter. Daher macht es Sinn, dass nur Combat-Gruppen mit Schlachtteilnehmern Marshälle stellen sollen.

Änderungen an §2

  • §2 Punkt 1
    Formulierung und Terminologie wurde leicht angepasst, keine inhaltliche Änderung.
  • §2 Punkt 2
    Terminologie wurde leicht angepasst.
    Es wurde dahingehend umformuliert, dass die Marschälle das Kit dahingehend beurteilen, ob es den Mindestvoraussetzungen des Events entspricht (anstatt der festen Meter Regel), damit wird  sichergestellt, dass Veranstalter mit stärkerem Authentizitätsanspruch das regelwerk ebenfalls nutzen können.

Änderungen an §3

  • §3 Punkt 2 wurde komplett überarbeitet:
    Es macht keinen Sinn, dass jeder Kämpfer bzw. jede Gruppe einen Erste-Hilfe-Kasten beisteuert. Idealiter sollten Ersthelfer über eine entsprechender Qualifikation verfügen, dies wurde aufgenommen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ggf. auch ein Qualifizierter Ersthelfer aktiv kämpft, daher wurde dies in der Formulierung berücksichtigt und ein nichtkämpfender qualifizierter Ersthelfer als wünschenswert herausgestellt.
  • §3 Punkt 3 wurde angepasst:
    Ursprünglich waren hier Mitgliedergruppen angegeben. Ein Umformulieren des Punktes wurde notwendig, da es auch Kampfteilnehmer gibt, die nicht an ZDS angeschlossen sind, also keine Mitglieder sind.
  • §3 Punkt 4 wurde angepasst:
    Ein Bolzenschneider je Koffer ist genug.

Änderungen an §4

  • §4 wurde überarbeitet:
    • Es wird hier nicht mehr ausschließlich auf Gruppen verwiesen, sondern auf Teilnehmer. Damit sind auch Einzelkämpfer ohne Gruppenanschluss erfasst (teilnehmenden Gruppen -> Teilnehmer).
    • Ferner wurde mit aufgenommen, Campingmöglichkeit Toiletten und eine Wasserversorgung besitzen müssen. Das ist zwar eine gesetzliche Vorgabe, sollte aus gegebenem Anlass aber hier noch einmal explizit Erwähnung finden.

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